Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
DGUV Grundsatz 308-009
Unsere Ausbildung für einen Teleskopstaplerschein dient der Qualifizierung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern und wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt. Seit dem Jahr 2016 besteht für das Bedienen eines Teleskopstaplers die zwingende Voraussetzung eine Qualifizierung zu erwerben.
Um umfangreich die Teleskoptechnik wirklich sicher und verantwortungsbewusst bedienen zu können, bedarf es der Ausbildung aller vier Qualifizierungsstufen. Die Qualifizierungsstufen 1 – 2b sind jeweils durch eine theoretische und eine praktische Abschlussprüfung zu beenden.
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungs¬bereich der DIN EN 1459-1
(star¬rer Aufbau, Gabelzinken, Lade¬schaufel, Lasthaken)
Zusatzqualifizierung für Teles¬kopstapler im Anwendungsbe¬reich der DIN EN 1459-2
(drehbarer Oberwagen und Kranausrüstung)
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Gerne bieten wir auch die betriebliche bzw. baustellenbe¬zogene Unterweisung vor Ort mit an. Untergliedert sich in einen Gerätebezogenen und einen Verhaltensbezogenen Teil.
Zusätzliche Informationen, zu Ihrer Ausbildung für einen Teleskopstaplerschein, wie Ausbildungsdauer, Schulungskosten und verfügbare Termine erfahren Sie direkt von unserem Ausbilder – zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Herr Ronald Schädlich
+49 421 56550-22
r.schaedlich@richter-gabelstapler.de
Neben unserer Ausbildung für einen Teleskopstaplerschein bieten wir auch weitere Qualifizierungsmöglichkeiten. Informieren Sie sich auch über unsere Ausbildung für einen Gabelstaplerschein und unsere Ausbildung für einen Bedienerausweis von Hubarbeitsbühnen.
Sie haben Fragen zu anderen Bereichen? Unsere Mitarbeiter von Richter Gabelstapler stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.